Mehr Spielraum in der Säule 3a

Höhere Flexibilität bei der Bezeichnung der Begünstigten

Ab dem 1. Juni 2027 können Versicherte in der Säule 3a die Begünstigten ihrer Leistungen freier bestimmen. Die Neuregelung schafft deutlich mehr Handlungsspielraum in der Nachlassplanung. So lassen sich etwa Kinder gezielt als erste Begünstigte einsetzen - auch in Patchworkfamilien und unabhängig vom Zivilstand. Damit wird die Gestaltung der Erbfolge im Rahmen der gebundenen Vorsorge spürbar flexibler.

(Quelle: TREUHAND | SUISSE)

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