Meldepflichtige Berufsarten 2026

Alle Berufsarten, die im Jahr 2025 meldepflichtig waren, bleiben dies auch im Jahr 2026. Zudem fallen 2026 auch neue Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht: Meldepflichtig sind neu unter anderem das Reinigungspersonal und die Hilfskräfte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen (79 529 Erwerbstätige) sowie Köchin­nen und Köche (43 570 Erwerbstätige). Die Berufsart mit den meisten Erwerbstätigen, die nächstes Jahr der Stellenmeldepflicht untersteht, sind erneut die Hilfsarbeitskräfte im Bau mit 88 187 Erwerbstätigen.

Quelle: trex.ch, (Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 2.12.2025, www.wbf.admin.ch)

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Weitere Neuigkeiten

27.04.2026

Abschaffung Eigenmietwert 2029

An seiner Sitzung vom 1. April 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Damit entfällt auf selbstgenutztem Wohneigentum die Besteuerung des Eigenmietwerts. Gleichzeitig können die Kantone zur finanziellen Kompensation eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen. (Quelle: admin.ch)
28.02.2023

Steuerlich anerkannte Zinssätze 2023

Beachten Sie die neuen Zinssätze gemäss Rundschreiben der ESTV Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer vom 7. Februar 2023 Rundschreiben zur Direkten Bundessteuer DBST | ESTV (admin.ch)
01.01.2016

EO: Neuer Beitragssatz ab 01.01.2016

Der Bundesrat hat die Reduktion des EO-Beitragssatzes per 01.01.2016 von 0,50 % auf neu 0,45 % beschlossen. Wir empfehlen Ihnen, die Lohnbuchhaltungssoftware und sämtliche Lohnvorlagen (Word, Excel etc.) rechtzeitig anzupassen.