MWST-Sätze ab 01.01.2024

Für die Umsetzung sind zahlreiche Massnahmen zu ergreifen und Anpassungen vorzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, eine frühzeitige Planung. Mehr Infos finden Sie auch unter:
Mwst-Webpublikationen (admin.ch)

 

Weitere News

26.02.2026

Meldepflichtige Berufsarten 2026

Alle Berufsarten, die im Jahr 2025 meldepflichtig waren, bleiben dies auch im Jahr 2026. Zudem fallen 2026 auch neue Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht: Meldepflichtig sind neu unter anderem das Reinigungspersonal und die Hilfskräfte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen (79 529 Erwerbstätige) sowie Köchin­nen und Köche (43 570 Erwerbstätige). Die Berufsart mit den meisten Erwerbstätigen, die nächstes Jahr der Stellenmeldepflicht untersteht, sind erneut die Hilfsarbeitskräfte im Bau mit 88 187 Erwerbstätigen. Quelle: trex.ch, (Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 2.12.2025, www.wbf.admin.ch)
08.07.2026

Das neue Transparenzregister: Alle AG’s und GmbH’s betroffen

Das Schweizerische Transparenzregister enthält Informationen über natürliche Personen, die Unternehmen kontrollieren, welche dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) unterstehen. Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Das Transparenzregister basiert auf Selbstdeklaration. Die meldepflichtigen Unternehmen müssen innerhalb der gesetzlich angegebenen Fristen selbstständig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, überprüfen und melden. Des Weiteren müssen sie die Angaben stets aktuell und korrekt halten. Die Meldung an das Transparenzregister wird möglich sein, sobald das Gesetz in Kraft tritt und das Register seinen Betrieb aufnimmt. Die Meldung an das Transparenzregister wird grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen können: • über die Plattform EasyGov.swiss • über die Handelsregister (unter bestimmten Voraussetzungen) Quelle: www.transpareg.admin.ch
01.01.2016

EO: Neuer Beitragssatz ab 01.01.2016

Der Bundesrat hat die Reduktion des EO-Beitragssatzes per 01.01.2016 von 0,50 % auf neu 0,45 % beschlossen. Wir empfehlen Ihnen, die Lohnbuchhaltungssoftware und sämtliche Lohnvorlagen (Word, Excel etc.) rechtzeitig anzupassen.