Für die Umsetzung sind zahlreiche Massnahmen zu ergreifen und Anpassungen vorzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, eine frühzeitige Planung. Mehr Infos finden Sie auch unter:
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Weitere News
01.09.2026
Mehr Spielraum in der Säule 3a
Höhere Flexibilität bei der Bezeichnung der Begünstigten
Ab dem 1. Juni 2027 können Versicherte in der Säule 3a die Begünstigten ihrer Leistungen freier bestimmen. Die Neuregelung schafft deutlich mehr Handlungsspielraum in der Nachlassplanung. So lassen sich etwa Kinder gezielt als erste Begünstigte einsetzen - auch in Patchworkfamilien und unabhängig vom Zivilstand. Damit wird die Gestaltung der Erbfolge im Rahmen der gebundenen Vorsorge spürbar flexibler.
(Quelle: TREUHAND | SUISSE)
01.10.2026
Automatischer Informationsaustausch auch bei Krytos
Die Schweiz will den Automatischen Informationsaustausch (AIA) auf Kryptowährungen ausdehnen. Künftig sollen auch Kryptowerte von Kundinnen und Kunden im Ausland von den betroffenen Finanzintermediären erfasst und an die Schweizer Steuerbehörden weitergeleitet werden. Für Steuerpflichtige bedeutet das: Kryptobestände werden transparenter und Krypto-Vermögenswerte im Ausland lassen sich steuerlich nicht mehr so einfach verschweigen. Der erste Austausch von Daten erfolgt im Jahr 2027.
(Quelle: TREUHAND | SUISSE)