Das Schweizerische Transparenzregister enthält Informationen über natürliche Personen, die Unternehmen kontrollieren, welche dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) unterstehen.
Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Das Transparenzregister basiert auf Selbstdeklaration. Die meldepflichtigen Unternehmen müssen innerhalb der gesetzlich angegebenen Fristen selbstständig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, überprüfen und melden. Des Weiteren müssen sie die Angaben stets aktuell und korrekt halten.
Die Meldung an das Transparenzregister wird möglich sein, sobald das Gesetz in Kraft tritt und das Register seinen Betrieb aufnimmt.
Die Meldung an das Transparenzregister wird grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen können:
• über die Plattform EasyGov.swiss
• über die Handelsregister (unter bestimmten Voraussetzungen)
Quelle: www.transpareg.admin.ch
